Unterputzwasserzähler sind für Kaltwasser (bis 30° Celsius) oder für Warmwasser
(bis 90° Celsius) zugelassen. Man spricht von Kalt- bzw. Warmwasserzählern. Der Unterputzwasserzähler unterliegt dem Eichgesetz und wird nur staatlich geprüft und zugelassen ausgeliefert. Die Einbaulage dieses Zählers ist beliebig: Waagrecht-, Steig- oder Fallrohrmontagen sind möglich, wobei sich das um 360° drehbare Zählwerk immer in eine waagrechte Ableseposition drehen lässt.
Unterputzwasserzähler setzen immer die Montage eines Einrohranschlussteils voraus. Dieses "EAT" wird fest in die Trinkwasserleitung eingeschraubt bzw. eingepresst und verbleibt dauerhaft dort. In dieses EAT ist zu Bauzeiten ein Messingdeckel eingeschraubt. So kann die Leitung auch ohne Zählereinsatz unter Druck gesetzt werden. Kurz vor Wohnungsübergabe an den künftigen Wohnungseigentümer wird dann durch den Messdienstleister der Messeinsatz montiert. Man spricht hier auch von der "Messkapsel". Diese Messkapsel kann dann im Rahmen des Eichgesetzes jederzeit schnell und einfach ausgetauscht werden. Arbeiten an der Trinkwasserleitung sind hierzu nicht erforderlich.
Da die Einrohranschlussteile der jeweiligen Hersteller untereinander meist nicht kompatibel sind, ist stets darauf zu achten, dass die Messkapsel vom gleichen Hersteller ist. Oft werden auch kostengünstigere baugleiche Messkapseln fremder Hersteller angeboten. Bekannte Hersteller von Einrohranschlussteilen für Unterputzwasserzähler sind:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beratung und Auswahl der für Sie richtigen Messkapsel behilflich.