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Jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres ist die Ablesung der Wasser- und Wärmezähler erforderlich. Über den Ablesetermin wird die Hausverwaltung mindestens 14 Tage vorher schriftlich informiert. Zeitgleich bringen wir im Hausflur einen Hausaushang zur Terminankündigung an.

  • Eigene, fest angestellte Ableser.
  • Keine Subunternehmer, keine fremden Ableser.
  • Schriftliche Ablesequittung (Durchschlag des Ableseformulars) der Zählerstände für den Nutzer.


Alle abgelesenen Werte finden sich auf der Einzelabrechnung des Wohnungsnutzers und am Ende der Gesamtabrechnung für den Hausverwalter zur späteren Kontrolle wieder.