Die Grundfunktionen eines ferninspiziernbaren Rauchwarnmelders unterscheiden sich nicht von den Funktionen eines "normalen" Rauchwarnmelders. Bei einem optischen Rauchwarnmelder wird ein Infrarotlichtstrahl in regelmäßigen Abständen durch die Rauchkammer gesendet. Sammeln sich dort Rauchpartikel, wird der Infrarotlichtstrahl gestreut. Dieses Licht trifft auf einen Fotodioden-Empfänger, der die Melder-Elektronik aktiviert und den Alarm auslöst.
Die neue Fassung der DIN 14676-1 („Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung –Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung“) ist im vierten Quartal 2018 erschienen. Neben der bekannten Vor-Ort-Inspektion beschreibt sie erstmals die teilweise oder vollständige Ferninspektion von Rauchwarnmeldern.
Rauchmelder der Bauweise C ermöglichen eine komplette Ferninspektion. Die Wohnung muss für die jährliche Wartung der Geräte nicht mehr betreten werden. Wenn die Liegenschaft bereits mit funkfähigen Wasser- und Wärmezählern ausgerüstet ist, bietet sich der ferninspizierbare Rauchwarnmelder an. Es müssen keine Termine mit Bewohnern vereinbart werden, um die Wohnung zu Ablese- oder Inspektionszwecken zu betreten. Die Bewohner wiederum müssen nicht mehr zu einer vorgegebenen Zeit zu Hause sein, um den Zugang zu ihrer Wohnung zu ermöglichen.