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Rauchwarnmelder können im Ernstfall Leben retten – allerdings nur wenn sie auch einwandfrei funktionieren. Deshalb ist neben der korrekten Montage der Rauchwarnmelder auch die jährliche Wartung derselben wichtig und gesetzlich vorgeschrieben.

Gemäß DIN 14676 ist vorgesehen, das Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr gewartet werden müssen. Unsere fest angestellten Mitarbeiten sind von der TÜV SÜD Akademie speziell für die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern geschult und geprüft.

Wenn wir mit der Wartung der Rauchwarnmelder Ihrer Liegenschaft beauftragt worden sind, führen wir diese in der Regel gemeinsam mit der jährlichen Ablesung der Wasser- und Wärmezähler durch. So muss den Wohnungsnutzern kein weiterer Termin zugemutet werden.