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Die Abrechnung der Betriebskosten (auch Hausnebenkosten genannt) haben wir direkt in unsere Heizkostenabrechnung integriert. Sie ist in Aufbau und Form identisch mit der Heizkostenabrechnung und ebenso klar und verständlich strukturiert.

In der Betriebskostenabrechnung können alle mit den Wohnungsnutzern vertraglich vereinbarten Betriebskosten der Liegenschaft abgerechnet werden. Gesonderte Absprachen mit einzelnen Mietern können problemlos berücksichtigt werden. Eine Definition von Betriebskosten finden Sie in der seit dem Jahr 2003 gültigen Betriebskostenverordnung.

Der Verteilerschlüssel, nach dem die jeweiligen Kostenanteile der Wohnungsnutzer ermittelt werden, kann von der Hausverwaltung vorgegeben werden. Hier stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten offen. Gängige Verteilerschlüssel sind:

  • Personenzahl (z.B. für Müllgebühren)
  • m² Wohnfläche (z.B. für Grundsteuern)
  • Wohneinheit (z.B. für Kabelgebühren)


Gerne beraten Sie unsere qualifizierten Mitarbeiter bei der Wahl des richtigen Verteilerschlüssels.

In unserer Heizkostenabrechnung werden die Betriebskosten direkt nach den Heiz- und Wasserkosten des jeweiligen Wohnungsnutzers aufgelistet und können dank unserer einfachen und übersichtlichen Gliederung an jeder Stelle einfach nachvollzogen werden.