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Wechseln ist einfach!

Manche Verwalter oder Eigentümer scheuen den Wechsel des Abrechnungsdienstleister, weil Sie damit einen hohen Arbeitsaufwand verbinden. Dabei ist der Wechsel zu uns einfacher als gedacht!

Wenn eine Wohnanlage mit Wärmezählern ausgerüstet ist, dann können diese Messgeräte auch jederzeit von uns abgelesen werden. Nachstehend erläutern wir kurz die von uns empfohlenene Vorgehensweise zum Anbieterwechsel:

  • Bevor Sie sich für den Wechsel zu uns entscheiden, senden wir gerne ein unverbindliches Kostenangebot für die Ablesung und Abrechnung der Liegenschaft zu.
  • Wenn wir Sie mit unseren günstigen Leistungen überzeugt haben, empfehlen wir den geschlossenen Abrechnungsvertrag bei Ihrem bisherigen Abrechner schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und um schriftliche Bestätigung zu bitten.
  • Wenn  die Kündigung Ihres bisherigen Anbieters schriftlich bestätigt ist, benötigen wir Ihre Auftragserteilung an uns, indem Sie unser Angebot unterzeichnet an uns zurück senden.
  • Jetzt brauchen wir nur noch die Ablesewerte des letzten Jahres. Senden Sie uns hierfür bitte die Gesamtaufstellung der letzten Heizkostenabrechnung. Wir entnehmen dieser Aufstellung alle Wohnungsdaten und Stückzahlen, Montageorte und Ablesewerte der Wasser- und Wärmezähler und tragen diese in unser EDV-System ein.

Sie sehen, der Wechsel ist einfach und schnell erledigt.
Gerne können Sie all Ihre Fragen telefonisch mit uns klären.

Übrigens! Wenn Sie zu uns wechseln möchten, spielt es keine Rolle, ob Sie mit Ihrem bisherigen Dienstleister einen Mietvertrag für Wasser- und/oder Wärmezähler abgeschlossen haben und dieser noch ein oder mehrere Jahre läuft. Dieser Vertrag kann bei Ihrem bisherigen Anbieter bis zum vereinbarten Laufzeitende weiterlaufen. Gerne erstellen wir auch hierfür ein Kauf- oder Mietangebot, wenn Sie die Messgeräte nach Ablauf (durch Kündigung) des bestehenden Mietvertrags von uns beziehen wollen.