Der Einsatz von Rauchwarnmeldern zur Frühwarnung bei Wohnungsbränden hat in den vergangenen Jahren in Deutschland stark zugenommen. Bundesweit gibt es eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume. Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen (Ausnahme Sachsen) mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.
Alle Bundesländer haben ihre Landesbauordnung dahin gehend geändert, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und anderen Wohneinrichtungen mit Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede Landesbauordnung beinhaltet folgende Grundsätze: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
Die Richtlinien für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern sind in der sogenannten Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt. Die Einhaltung der DIN-Vorschriften ist Voraussetzung für eine fachgerechte und rechtlich einwandfreie Installation und den sicheren Betrieb der Rauchwarnmelder.