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  • Heizkostenabrechnung

    "Eine Heizkostenabrechnung muss übersichtlich gestaltet sein und für den durchschnittlichen, nicht juristisch oder betriebswirtschaftlich geschulten Laien verständlich und nachvollziehbar sein (OLG Schleswig, Rechtsentscheid vom 04.10.1990)."

    Diesem Grundsatz folgen wir bei der Gestaltung unserer Heizkostenabrechnung konsequent: klare Struktur, nachvollziehbare Kostenaufteilung, keine versteckten Positionen.

    • Klare, übersichtliche Gestaltung – jederzeit nachvollziehbar
    • Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung,
      einschließlich der unterjährigen Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten
    • Direkte Ansprechpartner für Hausverwaltungen, Eigentümer und Mieter
    • Keine Kündigungsfrist – unser Abrechnungsservice kann jederzeit gekündigt werden

    Die Heizkostenabrechnung besteht aus zwei Teilen: der Gesamtabrechnung, die eine Aufstellung der Kosten aller Wohnungsnutzer enthält und bei der Hausverwaltung verbleibt, sowie den Einzelabrechnungen, die auf getrennten Seiten die Kosten der jeweiligen Wohnungsnutzer ausweisen und zur Weitergabe an diese vorgesehen sind.

    Auf Nachfrage senden wir Ihnen gerne eine Musterabrechnung zu, wenn Sie weitere Details zu Aufbau und Leistungsumfang unserer Abrechnung wünschen.

  • Wasserkostenabrechnung

    Auch die Kosten für Frischwasser und Kanalgebühren müssen verteilt werden. Wir übernehmen diese Verteilung standardmäßig gemeinsam mit der Heizkostenabrechnung.

    Sind in einer Liegenschaft neben Warmwasserzählern auch Kaltwasserzähler installiert, rechnen wir nach dem tatsächlichen Verbrauch von Kalt- und Warmwasser ab. Fehlen entsprechende Zähler, ist alternativ eine pauschale Verteilung nach Wohnfläche oder Personenzahl möglich.

    In der Abrechnung weisen wir die Wasser- und Kanalkosten direkt im Anschluss an die Heizkosten des jeweiligen Wohnungsnutzers aus – übersichtlich und an jeder Stelle nachvollziehbar.

  • Betriebskostenabrechnung

    Die Abrechnung der Betriebskosten (auch Hausnebenkosten genannt) haben wir direkt in unsere Heizkostenabrechnung integriert. Sie ist in Aufbau und Form identisch mit der Heizkostenabrechnung und ebenso klar und verständlich strukturiert.

    In der Betriebskostenabrechnung werden alle mit den Wohnungsnutzern vertraglich vereinbarten Betriebskosten der Liegenschaft abgerechnet. Gesonderte Absprachen mit einzelnen Mietern können problemlos berücksichtigt werden. Eine Definition der Betriebskosten enthält die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

    Der Verteilerschlüssel, nach dem die Kostenanteile der Wohnungsnutzer ermittelt werden, wird von der Hausverwaltung vorgegeben. Gängige Verteilerschlüssel sind:

    • Personenzahl (z. B. für Müllgebühren)
    • m² Wohnfläche (z. B. für Grundsteuern)
    • Wohneinheit (z. B. für Kabelgebühren)

    Gerne berät Sie unser Team bei der Wahl des passenden Verteilerschlüssels.