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Wasserzähler
Aufputzwasserzähler sind – je nach Ausführung – für Kaltwasser bis 30 °C oder für Warmwasser bis 90 °C zugelassen; man unterscheidet sie entsprechend als Kalt- bzw. Warmwasserzähler. Wie alle Verbrauchsmessgeräte unterliegen sie dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und werden ausschließlich in staatlich geprüfter und zugelassener Form ausgeliefert. Die Einbaulage dieses Zählers ist beliebig: Waagrecht-, Steig- oder Fallrohrmontagen sind möglich, wobei sich das um 360° drehbare Zählwerk immer in eine waagrechte Ableseposition drehen lässt. Folgende Bauformen des Aufputzwasserzählers sind lieferbar:BaulängeDurchflussmengeDNAnschlussgewinde80 mm1,5 m³/h153/4" AG110 mm1,5 m³/h153/4" AG130 mm2,5 m³/h201" AGHinweis zur Eichfrist: Kalt- und Warmwasserzähler unterliegen gemäß Mess- und Eichverordnung (MessEV) einer einheitlichen Eichfrist von 6 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden. Wir übernehmen die Überwachung der Eichfristen sowie den fristgerechten Austausch für Sie.
Auch den Unterputzwasserzähler gibt es in einer Kaltwasser- und einer Warmwasserausführung (bis 30 °C bzw. bis 90 °C). Wie bei allen unseren Zählern handelt es sich um geeichte, staatlich zugelassene Geräte. Die Einbaulage ist beliebig: Waagrecht-, Steig- oder Fallrohrmontagen sind möglich, wobei sich das um 360° drehbare Zählwerk immer in eine waagrechte Ableseposition drehen lässt.
Unterputzwasserzähler setzen immer die Montage eines Einrohranschlussteils voraus. Dieses "EAT" wird fest in die Trinkwasserleitung eingeschraubt bzw. eingepresst und verbleibt dauerhaft dort. In dieses EAT ist zu Bauzeiten ein Messingdeckel eingeschraubt, sodass die Leitung auch ohne Zählereinsatz unter Druck gesetzt werden kann. Kurz vor der Wohnungsübergabe an den künftigen Wohnungseigentümer wird der Messeinsatz durch den Messdienstleister montiert. Man spricht hier auch von der "Messkapsel". Diese kann bei Bedarf jederzeit schnell und einfach ausgetauscht werden, ohne dass Arbeiten an der Trinkwasserleitung erforderlich sind – auch der Austausch nach Ablauf der Eichfrist erfolgt auf diesem Weg.
Da die Einrohranschlussteile der jeweiligen Hersteller untereinander meist nicht kompatibel sind, ist stets darauf zu achten, dass die Messkapsel vom gleichen Hersteller ist. Oft werden auch kostengünstigere baugleiche Messkapseln fremder Hersteller angeboten. Bekannte Hersteller von Einrohranschlussteilen für Unterputzwasserzähler sind:Gerne sind wir Ihnen bei der Beratung und Auswahl der für Sie richtigen Messkapsel behilflich.
Der Eckventilwasserzähler ist im Grunde eine erweiterte Bauform des Aufputzwasserzählers und teilt dessen Eigenschaften: Kalt- und Warmwasserausführung sowie staatliche Prüfung und Eichung sind identisch. Der Unterschied besteht lediglich in der veränderten Anschlussmöglichkeit an ein bestehendes Eckventil, wie es unter jedem Waschtisch zu finden ist. Für den Leitungsanschluss zum Waschtisch wird der Zähler mit einer WET-Verschraubung ausgestattet.
Für den Zapfhahnwasserzähler gilt in Bezug auf Zulassung, Temperaturbereiche und Eichpflicht das Gleiche wie für die übrigen Bauformen – auch er ist eine erweiterte Variante des Aufputzwasserzählers. Der Unterschied besteht lediglich in der veränderten Anschlussmöglichkeit an einen bestehenden Zapfhahn. Typische Einsatzmöglichkeit ist hier die Montage an einem Waschmaschinenanschluss. Immer häufiger kommt dieser Zähler auch an Gartenwasseranschlüssen zum Einsatz. -
Wärmezähler
Wärmezähler (Kompaktwärmezähler) sind geeichte Messgeräte, welche in den Rücklauf der Heizungsleitung einer Nutzeinheit montiert werden. In den Vorlauf des Heizkreises wird ein Vorlauffühler montiert. Aufgrund ihrer geringen Baugröße werden Kompaktwärmezähler meist zur Erfassung des Wärmeverbrauchs einer einzelnen Wohnung verwendet. Hierzu werden der Volumenstrom und die Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf- und Rücklaufleitung erfasst. Der hieraus errechnete Energieverbrauch lässt sich bequem vom Display des Gerätes in kWh bzw. MWh ablesen und so direkt für die Heizkostenabrechnung verwenden.
Wärmezähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und werden nur staatlich geprüft und zugelassen ausgeliefert. Kompaktwärmezähler sind oft auch als Variante mit abnehmbarem Rechenwerk lieferbar. So kann beispielsweise an einem schwer zugänglichen Montageort das Rechenwerk an einer besseren Position (max. Entfernung ca. 1 Meter) angebracht werden. Kompaktwärmezähler werden in zwei Bauarten unterschieden:
Der Verschraubungs-Wärmezähler (auch Inline-Wärmezähler genannt)
Dieser Wärmezähler ist in seiner Bauform identisch mit der Form eines Aufputzwasserzählers. Er ist mit einem elektronischen Rechenwerk versehen und für den Betrieb in der Heizungsleitung zugelassen. Montiert wird er mittels Verschraubungen direkt in die Rücklaufleitung. Steht der Nacheichungsaustausch an, wird das Messgerät komplett aus der Leitung ausgeschraubt und durch ein neues ersetzt – der Zähler wird also immer vollständig getauscht. Gängige Baugrößen dieser Zählerart sind:BaulängeDurchflussmengeDNAnschlussgewinde110mm0,6m³/h153/4" IG / AG110mm1,5 m³/h153/4" IG / AG130 mm2,5 m³/h201" IG / AGDer Messkapsel-Wärmezähler
Dieser Wärmezähler ist in seiner Bauform identisch mit der eines Unterputzwasserzählers. Messkapsel-Wärmezähler setzen immer die Montage eines Einrohranschlussteils voraus. Dieses "EAT" wird fest in die Heizleitung eingeschraubt bzw. eingepresst und verbleibt dauerhaft dort. In dieses EAT ist zu Bauzeiten ein Messingdeckel eingeschraubt, sodass die Leitung auch ohne Zählereinsatz unter Druck gesetzt werden kann. Kurz vor der Wohnungsübergabe an den künftigen Wohnungseigentümer wird der Wärmezähler durch den Messdienstleister montiert. Er kann dann bei Bedarf schnell und einfach ausgetauscht werden.Das Einrohranschlussteil
Da die Einrohranschlussteile der jeweiligen Hersteller untereinander meist nicht kompatibel sind, ist stets darauf zu achten, dass Wärmezähler und Messkapsel vom gleichen Hersteller stammen. Oft werden auch kostengünstigere, baugleiche Messkapseln fremder Hersteller angeboten. Bekannte Hersteller von Einrohranschlussteilen für Messkapsel-Wärmezähler sind:Die Montage des Vorlauffühlers
Der Vorlauf-Temperaturfühler wird direkt (direkteintauchend) in das Heizwasser eingeführt. Um diesen Fühler problemlos montieren bzw. tauschen zu können, wird ein spezieller Kugelhahn verwendet. Durch seine Absperrfunktion kann der Fühler jederzeit ohne aufwändiges Entleeren der Heizungsleitung getauscht werden. Diese Montageart ist bei Neuinstallationen sowie beim Austausch der relevanten Rohrabschnitte für Wärmezähler bis DN 25 bereits seit 2007 vorgeschrieben.2 unterschiedliche Fühlerstärken (Fühlerdurchmesser) haben sich am Markt durchgesetzt:
Da ein solcher Kugelhahn grundsätzlich für die Aufnahme eines Vorlauffühlers in der Stärke 5,2 mm ausgelegt ist, passt auch immer ein Fühler in der Stärke 5,0 mm.
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Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder in Wohnräumen arbeiten in Deutschland ganz überwiegend nach dem optischen (fotoelektrischen) Prinzip. Im Inneren der Rauchkammer sendet eine Leuchtdiode in kurzen Abständen einen Lichtstrahl aus. Solange kein Rauch vorhanden ist, trifft dieser Strahl nicht auf den Empfänger. Gelangen Rauchpartikel in die Kammer, wird das Licht gestreut und ein Teil davon auf eine Fotodiode gelenkt. Diese registriert die Streuung und löst über die Melder-Elektronik den Alarm aus.Wir liefern und montieren Rauchwarnmelder anerkannter Hersteller und achten dabei besonders auf eine einfache, alltagstaugliche Bedienung.
- Fest verbaute 10-Jahres-Batterie – über die gesamte Betriebsdauer kein Batteriewechsel erforderlich
- Automatische Kompensation von Verschmutzung zur Reduzierung von Fehlalarmen
- Kein optisches Blinksignal im Betrieb – dadurch auch für Schlafräume geeignet
- Testfunktion auch aus größerer Entfernung auslösbar (z. B. mit einem Hilfsmittel wie einem Stab), ohne dass eine Leiter nötig ist
- Stummschaltfunktion zur vorübergehenden Unterdrückung eines Fehlalarms
Wichtiger Hinweis zur Nutzungsdauer: Unabhängig von der Batterie ist der gesamte Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676-1 spätestens 10 Jahre und 6 Monate nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen, da die Sensorik mit zunehmendem Alter an Zuverlässigkeit verliert. Eine 10-Jahres-Batterie entbindet somit nicht vom rechtzeitigen Austausch des Geräts selbst.
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Funkablesung
Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen bei der Neuinstallation von Messgeräten zur Verbrauchserfassung nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), mit der die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Darüber hinaus müssen bereits installierte, nicht fernablesbare Messgeräte bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Mit unserer Umstellung auf Funkmesstechnik erfüllen wir diese gesetzlichen Vorgaben bereits heute für Sie.
Wir stellen unseren Bestand schrittweise vollständig auf Funkwasser- und Funkwärmezähler um. Neuinstallationen erfolgen bereits ausschließlich mit Funkzählern. Alle Wasser- und Wärmezähler unseres Lieferprogramms werden mit Funkmodulen ausgerüstet und bereits vor der Montage in unserem Haus vollständig programmiert, sodass bei der Installation vor Ort keine zusätzlichen Arbeiten notwendig sind. Die Montage ist ebenso schnell und unkompliziert wie bei einer herkömmlichen Zählermontage.
Wo Funkablesung bereits im Einsatz ist, ist ein Zugang zur Wohnung zu Ablesezwecken nicht erforderlich. Wohnungsnutzer müssen für die jährliche Ablesung keinen Termin mehr wahrnehmen und nicht zu Hause sein. Die per Funk erfassten Werte finden sich zur Prüfung in der Heizkostenabrechnung wieder.
Bei der Auslesung der Messgeräte per Funk werden die Zählerstände der letzten 14 Monate übertragen, sodass auch Werte vergangener Monate verfügbar bleiben. Das ist insbesondere bei einem Mieterwechsel hilfreich, wenn Zählerstände nicht separat notiert wurden.
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Rauchwarnmelder - Ferninspektion
Die Grundfunktionen eines ferninspizierbaren Rauchwarnmelders unterscheiden sich nicht von denen eines herkömmlichen Rauchwarnmelders. Bei einem optischen Rauchwarnmelder wird ein Infrarotlichtstrahl in regelmäßigen Abständen durch die Rauchkammer gesendet. Sammeln sich dort Rauchpartikel, wird der Infrarotlichtstrahl gestreut. Dieses Licht trifft auf einen Fotodioden-Empfänger, der die Melder-Elektronik aktiviert und den Alarm auslöst.
Die aktuelle Fassung der DIN 14676-1 („Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung") beschreibt neben der Vor-Ort-Inspektion auch die teilweise oder vollständige Ferninspektion von Rauchwarnmeldern.
Wir stellen unseren Bestand schrittweise vollständig auf Rauchwarnmelder der Bauweise C um, die eine vollständige Ferninspektion per Funk ermöglichen. Neuinstallationen erfolgen bereits ausschließlich mit dieser Bauweise. Wo Ferninspektion bereits im Einsatz ist, erfolgt die jährliche Wartung ohne Betreten der Wohnung: Es müssen keine Vor-Ort-Termine mehr vereinbart werden, und Bewohner müssen zu keiner vorgegebenen Zeit zu Hause sein, um den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Ist eine Liegenschaft bereits mit funkfähigen Wasser- oder Wärmezählern ausgestattet, lässt sich die Ferninspektion der Rauchwarnmelder in der Regel unmittelbar in die vorhandene Infrastruktur einbinden.
Für die Ferninspektion werden ausschließlich Gerätezustandsdaten (z. B. Batteriestatus, Funktionsfähigkeit der Sensorik, Verschmutzungsgrad) automatisiert und funkbasiert übertragen. Eine Aufzeichnung von Rauch- oder Umgebungsdaten über den reinen Alarmfall hinaus findet nicht statt.
Die Ferninspektion entbindet Eigentümerinnen und Eigentümer nicht von der gesetzlichen Pflicht, die Betriebsbereitschaft der installierten Rauchwarnmelder sicherzustellen. Sie vereinfacht lediglich die praktische Umsetzung dieser Pflicht.