Gemäß Heizkostenverordnung § 5 besteht zur Erfassung des Wärmeverbrauchs die Pflicht zur Verwendung von Wärmezählern oder Heizkostenverteilern und zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs die Pflicht zur Verwendung von Warmwasserzählern. Warmwasser- und Wärmezähler müssen dem Eichgesetz entsprechend alle 5 Jahre nachgeeicht (ausgetauscht) werden.
Ein Eichservicevertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn bereits Messgeräte gekauft wurden. Wenn es sich um die Neuanschaffung von Messgeräten handelt, bieten wir hierfür unseren Mietservice für Wasser- und Wärmezähler an.
Wenn Wasser- und Wärmezähler bereits angeschafft und montiert wurden, bieten wir hierfür unseren Eichservice an. Dieser Service bietet Ihnen folgende Vorteile: